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Wertermittlung

Immobilienwertermittlung Verkehrswertermittlung

Erstellung von Gutachten und Kurzgutachten

Als DEKRA geprüfte Immobilienbewerterin bin ich Ihre kompetente Ansprechpartnerin für die Erstellung von Bewertungen von Immobilien.


"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheiten und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Definition gemäß § 194 BauGB


Gutachtenerstellung zur Verkehrswertermittlung im Sinne des §194 BauGB in Schleswig-Holstein, Hamburg, nördliches Niedersachsen sowie nördliches Mecklenburg-Vorpommern.


Kurzgutachten

für den privaten Anliegen wie beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie, Scheidungen, Vermögensplanung oder außergerichtlichen Einigungen von Erbschaften.

Es ist deutlich im Text gekürzt. Es umfasst die gesetzlichen Anforderungen und die Darstellung der Berechnungen, im Kurzgutachten wird auf die Erläuterung und das Fazit der Berechnungen verzichtet. Die Anlagen sind gekürzt.


Für eine Verkehrswertermittlung die gegenüber Behörden und dem Gericht bestand hat, benötigen Sie ein Vollgutachten bzw. Verkehrswertgutachten. Als Anhaltspunkt planen Sie insgesamt 6-8 Wochen zur Erstellung ein.


Gebäudearten die ich für Sie bewerte

Wohnimmobilien ohne Rechte:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- und Reihenhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen


Wie läuft eine Bewertung ab?

  1. Nehmen Sie Kontakt auf
  2. Besprechung von Umfang und Zeitrahmen
  3. Ortstermin
  4. Nachbesprechung
  5. Erstellung des Guthachten

   6. Übergabe des Gutachten zum vereinbarten Zeitpunkt



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